Der am 14. November 1775 in Hainichen bei Jena geborene Jurist wurde 1802 Professor in
Kiel und trat 1805 ins bayrische Justizministerium ein. Bis 1813 erarbeitete er das neue
"Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern", dem eine neue Straftheorie
zugrunde lag. Sie beruht auf der Vorstellung daß der Verbrecher nur durch die Furcht vor
einer harten Strafe von seiner Tat abgehalten wird.
Die Verbrechen müssen vom Staat genau definiert werden, damit jeder weiß, welche
Strafe ihn bei einer Gesetzesübertretung erwartet. Feuerbachs Satz "nullum crimen,
nulla poena sine lege" (kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz) ist für alle
späteren Gesetzbücher verbindlich geworden.
Er forderte außerdem die öffentliche Gerichtsverhandlung, um den Angeklagten vor
Ungerechtigkeiten zu schützen. Als Schriftsteller ist Feuerbach mit seiner
"Aktenmäßigen Darstellung merkwürdiger Verbrechen" berühmt geworden. Darin
bemüht er sich, auch psychologische Motive für eine Straftat zu erhellen.
Zuletzt Gerichtspräsident in Ansbach, starb er am 29. März 1833 in Frankfurt am Main.
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