Der Premyslide erlangte von Papst und Kaiser die Anerkennung des Erbkönigtums für
Böhmen.
Der um 1155 geborene Sohn König Wladislaws II. wurde 1197 von Kaiser Heinrich VI. mit
Böhmen belehnt und bestieg ein Jahr später den Thron. Durch wechselnde Parteinahme
erreichte er 1198 bei Philipp von Schwaben, 1203 bei Otto IV. von
Braunschweig und Papst Innozenz III. die
Anerkennung der erblichen Königswürde für Böhmen.
Für Friedrich II. war die Unterstützung des
Premysliden von entscheidender Bedeutung bei seiner Wahl zum König. Er sicherte ihm
dafür in der Goldenen Sizilischen Bulle von Basel 1212 die Erbmonarchie zu und gewährte
ihm in weiteren Privilegien das Recht zur Bischofsinvestitur, also freie Verfügung über
die Bistümer.
Mit der Herabsetzung der Lehenspflichten des Böhmenkönigs machte ihm Friedrich II.
Zugeständnisse, wie sie keinem zweiten Reichsfürsten vergönnt waren. Bei seinem Tod am
15. Dezember 1230 hinterließ Ottokar I. Premysl ein Reichslehen mit großer
innenpolitischer Selbständigkeit und erheblichem Einfluß auf das Geschehen im Reich.
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